Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2012 - III ZB 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43061
BGH, 20.12.2012 - III ZB 8/12 (https://dejure.org/2012,43061)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2012 - III ZB 8/12 (https://dejure.org/2012,43061)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - III ZB 8/12 (https://dejure.org/2012,43061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1061 Abs 1 S 1 ZPO, Art 5 Abs 2 Buchst b SchSprAnerkÜbk
    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs über die Feststellung einer Insolvenzforderung: Verstoß gegen den internationalen ordre public

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den internationalen ordre public durch einen ausländischen Schiedsspruch bei Feststellung einer Insolvenzforderung und bei Eintragung dieser Insolvenzforderung als endgültig bestritten in die Tabelle trotz vorheriger Anmeldung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    §§ 574 Absatz 1, 1025, Absatz 4, 1065 Absatz 1, 1062 Absatz 1 ZPO
    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs über die Feststellung einer Insolvenzforderung: Verstoß gegen den internationalen ordre public

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Schiedsspruch Insolvenztabelle, ordre public

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verstoß gegen den internationalen ordre public durch einen ausländischen Schiedsspruch bei Feststellung einer Insolvenzforderung und bei Eintragung dieser Insolvenzforderung als endgültig bestritten in die Tabelle trotz vorheriger Anmeldung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verstoß gegen den internationalen ordre public durch einen ausländischen Schiedsspruch bei Feststellung einer Insolvenzforderung und bei Eintragung dieser Insolvenzforderung als endgültig bestritten in die Tabelle trotz vorheriger Anmeldung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - III ZB 8/12
    Wie dieses gewährt wird - schriftlich oder mündlich - regelt die Verfassung nicht (vgl. nur BVerfGE 60, 175, 210 f; 89, 381, 391).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - III ZB 8/12
    Wie dieses gewährt wird - schriftlich oder mündlich - regelt die Verfassung nicht (vgl. nur BVerfGE 60, 175, 210 f; 89, 381, 391).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2012 - 9 Sch 2/09

    Zuständigkeit des Gerichtes des Erlassstaates im Schiedswesen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - III ZB 8/12
    Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 9. Zivilsenat in Freiburg - vom 4. Januar 2012 (9 Sch 2/09) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2016 - 26 Sch 1/16

    Vorgeschriebene Form für Schiedsklausel in Art. II UNÜ

    Aus diesem Grund bedurfte es auch nicht der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nach § 1063 Abs. 2 ZPO; denn weder ist eine Aufhebung des ausländischen Schiedsspruchs im hiesigen Verfahren möglich, noch greift die zweite Alternative des § 1063 Abs. 2 ZPO ein, weil die von der Antragsgegnerin erhobenen Einwände - wie nachfolgend ausgeführt - erkennbar nicht stichhaltig sind (vgl. zur mangelnden Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung: BGHZ 142, 204 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2014, Az.: 19 Sch 18/13, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.12.2012, Az.: III ZB 8/12, zitiert nach BeckRS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht